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Anbieter und inhaltlich

Verantwortlicher gemäß § 5 TMG:

Enrico Zima

 

Anschrift:

06184 Kabelsketal

Am Krümmling 1

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für die Erbringung von Reinigungsleistungen der Firma Tip Top Reinigungsservice GmbH

 

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

 

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

 

 

§ 2 Art und Umfang der Leistung

 

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden schriftlich getroffen und mit Unterzeichnung des Auftrags/Angebots durch den Auftraggeber verbindlich.

 

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich fixiert wurden und von einer hierzu durch ihre Stellung im Unternehmen befugte oder von dieser bevollmächtigten Person, die ihre Bevollmächtigung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich nachzuweisen hat, unterzeichnet/abgezeichnet sind/wurden.

 

3. Für Warte- und Stillstandzeiten, die nicht durch uns zu vertreten sind, werden Lohnkosten in Höhe von 53,00 Euro /Std.  je Techniker in Rechnung gestellt. Für jede angebrochene viertel Stunde fallen daher Kosten in Höhe von 13,25 Euro pro Techniker an.

 

4. Es werden Reinigungsleistungen des Auftragnehmers lediglich so durchgeführt, wie es bauseits überhaupt möglich ist.  Hierauf wird der Auftraggeber jedoch vor der Ausführung des Auftrags hingewiesen.

 

 

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

 

1. Die Reinigungsleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, das heißt innerhalb von 5 Tage – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden.

 

2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Fettabluftreinigung, Zu- und Abluftanlagenreinigung) erfolgt die Abnahme sofort nach Auftragserledigung und wird schriftlich auf dem Arbeitsschein des Auftragsnehmers dokumentiert. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber erfolglos zur Abnahme schriftlich aufgefordert hat.

 

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

4. Für verdeckte Mängel oder Schäden an Anlagen, die vor der Reinigung bereits bestanden haben und erst nach der Reinigung sichtbar werden, haftet der Auftragnehmer nicht.

 

5. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungs-Versuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

 

6. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

 

 

§ 4 Aufmaß

 

1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

 

2.  Falls der Auftraggeber der Ermittlung des Reinigungsservice‘ nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

 

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgelegten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

 

 

§ 5 Rechnungslegung

 

1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2. Der Auftragnehmer wird die Rechnung dem Kunden spätestens 3 Werktage nach Erstellung per E-Mail zusenden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist der Auftragnehmer berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten gemäß der jeweiligen aktuellen Preisliste zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige E-Mail-Adresse angegeben hat, ist Auftragnehmer ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen.

 

 

§ 6 Sicherheitseinbehalt

 

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 

 

§ 7 Haftung

 

1. Für Schäden, die nachweislich auf die von dem Auftragnehmer erbrachten Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer. Auf Wunsch des Auftraggebers ist diesem ein konkreter Nachweis über die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers auszuhändigen.

 

Gewährleistung Abluftventilator und Motor

Sofern sich Abluftventilator und Motor zur Reinigung nicht ausbauen lassen oder dies nur durch hohen           Arbeitsaufwand möglich ist, besteht die Möglichkeit, Ventilator und Motor am Installationsort mit Trockendampf oder manuell zu reinigen.

 

Für den Fall, dass der Auftraggeber die Reinigung mit Trockendampf wünscht, schließt der Auftragnehmer die Haftung für eventuelle durch Alter und/oder mangelhafte Wartung  vorhandene Undichtigkeit des Ventilators und Motors aus, da Undichtigkeiten des Ventilators und des Motos können dazu führen können, dass Fette und/oder Reinigungsmittel und/oder Wasserdampf in den Motor eindringen und zu eventuellen Schäden führen.

 

2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

 

1. Rechnungen sind nach Zustellung – unter Berücksichtigung einer Postlaufzeit von 3 Tagen ab Rechnungslegung - innerhalb von 10 Tagen fällig. Werden Rechnungen per E-Mail übersandt, tritt die Fälligkeit 10 Tage nach Übermittlung der Rechnung per E-Mail ein.

 

2. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

 

3. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

 

4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 

 

§ 9 Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

§ 10 Datenspeicherung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundes-datenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.

 

 

§ 11 Sonstiges

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen dasjenige, was dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.

 

 

 

Kabelsketal, den 01.6. 2017

 

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